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Wer ab Dezember den Makler bezahlen muss

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Wer ab Dezember den Makler zahlen muss!

Maklercourtage bzw. Maklerprovision ab 23. Dezember 2020!

Wer ab Dezember den Makler bezahlen muss

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist dynamisch und unterliegt ständigen Veränderungen. Gesetze und Regelungen werden regelmäßig angepasst, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Als Immobilienmakler ist es unsere Aufgabe, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. In diesem Blog behandeln wir drei zentrale Themen, die die Immobilienbranche maßgeblich beeinflussen.

Wer ab 23. Dezember 2020 den Makler zahlen muss

Eine der bedeutendsten Änderungen im Immobilienrecht trat am 23. Dezember 2020 in Kraft. Diese neue Regelung zielt darauf ab, die Kosten für Immobilienkäufer gerechter zu verteilen. Wer einen Makler beauftragt, muss nun mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen. Diese Regelung betrifft vor allem Käufer in Ballungsräumen, wo die Immobilienpreise stark gestiegen sind. Erfahren Sie, wie diese Änderung den Immobilienkauf beeinflusst und welche Vorteile sie mit sich bringt.

Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland

Die Höhe der Maklercourtage variiert in Deutschland erheblich und hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Diese Unterschiede können bei hochpreisigen Immobilien schnell zu erheblichen Kostenunterschieden führen. In einigen Bundesländern tragen bisher ausschließlich die Käufer die Maklerkosten, während in anderen Regionen eine Kostenaufteilung üblich ist. Wir beleuchten die regionalen Unterschiede und zeigen auf, wie Sie als Käufer oder Verkäufer davon betroffen sind.

Bestellerprinzip ab 01. Juni 2015

Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 wurde eine grundlegende Veränderung im Mietrecht umgesetzt. Diese Regelung besagt, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt. Dies hat den Wohnungsmarkt transparenter gemacht und die finanzielle Belastung für Mieter reduziert. Gleichzeitig profitieren Vermieter von der Expertise der Makler, die ihnen helfen, ihre Immobilien effizienter zu vermarkten. Entdecken Sie, wie das Bestellerprinzip funktioniert und welche Vorteile es sowohl für Mieter als auch Vermieter mit sich bringt.

Fazit

Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen im Immobilienrecht und nutzen Sie unser Wissen zu Ihrem Vorteil. In den folgenden Abschnitten unseres Blogs gehen wir detailliert auf die genannten Themen ein und bieten Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps.

„Wer ab 23. Dezember 2020 den Makler zahlen muss“

Justitia, Gesetz in Deutschland

Die Regelungen zur Bezahlung von Immobilienmaklern haben sich grundlegend geändert. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betrifft. Diese Neuerungen sind besonders relevant für alle, die sich mit dem Kauf von Immobilien befassen. Hier erfahren Sie alles Wichtige darüber, was sich geändert hat und was das für Sie bedeutet.

Bisherige Regelung im Mietrecht und Immobilienkauf

Bislang war es im Mietrecht klar geregelt: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Diese Regelung war allerdings nicht immer für den Immobilienkauf gültig. In der Praxis bedeutete das häufig, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision von bis zu sieben Prozent (Je nach Bundesland) des Kaufpreises übernehmen musste. Diese Lastenverteilung führte oft zu Unmut und finanziellen Belastungen bei den Käufern.

Neue Regelung ab dem 23. Dezember 2020

Mit der neuen Gesetzesänderung wird die Bezahlung der Maklerprovision fairer und transparenter gestaltet. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Diese Regelung sorgt dafür, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer an den Kosten beteiligt werden.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat diese Änderung initiiert, um die finanzielle Belastung der Käufer zu reduzieren und gleichzeitig eine gerechtere Kostenverteilung zu ermöglichen. Verkäufer können somit nicht mehr die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen.

Textform des Maklervertrags

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Form des Maklervertrags. Ab sofort muss der Maklervertrag in Textform vorliegen. Das bedeutet, dass eine mündliche Abrede nicht mehr ausreicht. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und somit mehr Transparenz und Rechtssicherheit besteht.

Fälligkeit der Provision

Die Provision wird in Zukunft erst dann fällig, wenn ein Kaufvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Diese Regelung schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor unvorhergesehenen Kosten. Der Käufer muss seinen Anteil an der Provision erst dann überweisen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seine Zahlung geleistet hat. Diese Vorgehensweise verhindert, dass eine Seite die volle Provision zahlt, bevor der Kaufvertrag rechtskräftig ist.

Fazit

Die neuen Regelungen zur Maklerprovision bringen mehr Gerechtigkeit und Transparenz in den Immobilienmarkt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren von der faireren Kostenverteilung und der erhöhten Rechtssicherheit durch die schriftliche Fixierung der Maklerverträge. Wenn Sie planen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen informieren und entsprechend vorbereiten.

„Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland“

Wer ab Dezember den Makler bezahlen muss

Die Maklercourtage, also die Gebühr, die für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers anfällt, variiert in Deutschland erheblich je nach Bundesland. Diese Unterschiede haben bedeutende Auswirkungen auf Immobilienkäufer, insbesondere in städtischen Gebieten, wo die Immobilienpreise stark angestiegen sind. Da die Maklercourtage als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet wird, können bei teuren Immobilien schnell hohe Beträge zusammenkommen. Die Höhe der Courtage kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen.

Regionale Unterschiede bei der Maklercourtage

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für die Maklercourtage. Die Höhe der Gebühr und die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Besonders in Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen trugen bisher ausschließlich die Käufer die Maklerkosten. In anderen Regionen kann es jedoch vorkommen, dass Verkäufer die Maklerkosten teilweise oder vollständig auf die Käufer abwälzen.

Entlastung für Immobilienkäufer durch neue Gesetzgebung

Mit der Einführung der neuen Gesetzgebung, die eine gerechtere Verteilung der Maklercourtage vorsieht, profitieren vor allem Immobilienkäufer in den zuvor genannten Bundesländern. Diese Regelung gilt seit dem 23.12.2020 und soll die finanzielle Belastung der Käufer reduzieren und eine ausgewogenere Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer sicherstellen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten, wo die Immobilienpreise besonders hoch sind, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Käufer.

Reaktionen und Auswirkungen

Der Immobilienverband IVD, der auch Makler vertritt, hat die Gesetzesänderung positiv aufgenommen. Laut IVD wird damit das „Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert, untermauert“. Zudem wird durch das neue Gesetz das sogenannte Bestellerprinzip vermieden, welches eine einseitige Interessenvertretung zugunsten des Auftraggebers, meist des Verkäufers, nach sich gezogen hätte.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Der Bauherren-Schutzbund befürchtet, dass Verkäufer die Maklerkosten durch eine Erhöhung des Verkaufspreises indirekt an die Käufer weitergeben könnten. Solche Mitnahmeeffekte wurden bereits in Ballungsräumen beim Baukindergeld beobachtet, wo die Zuschüsse oft zu höheren Immobilienpreisen führten, anstatt die tatsächlichen Kosten für die Käufer zu senken.

Fazit

Die neuen Regelungen zur Maklercourtage bringen mehr Transparenz und Fairness in den Immobilienmarkt. Sie sorgen für eine ausgewogenere Kostenverteilung und entlasten insbesondere Käufer in stark umkämpften Wohnungsmärkten. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken und ob sie tatsächlich zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Immobilienkäufer führen.

„Bestellerprinzip ab 01. Juni 2015: Was Sie wissen müssen“

Immobilien Mieten, Kauf statt Mieten

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde am 01.06.2015 das sogenannte Bestellerprinzip in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Diese Regelung hat den Immobilienmarkt erheblich verändert und bringt sowohl Vorteile als auch Verpflichtungen für Mieter und Vermieter mit sich. Doch was genau bedeutet das Bestellerprinzip und welche Auswirkungen hat es auf die Immobilienvermittlung?

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt. Es folgt dem marktwirtschaftlichen Grundsatz: „Wer bestellt, der bezahlt“. Dieses Prinzip wurde speziell für die Wohnungsvermittlung eingeführt, um die finanzielle Belastung der Mieter zu reduzieren und für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen.

Umsetzung und gesetzliche Grundlage

Das Bestellerprinzip wurde im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) umgesetzt. Dieses Gesetz wurde vom Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen und am 27. März 2015 vom Bundesrat gebilligt. Am 1. Juni 2015 trat es schließlich in Kraft. Neben dem Bestellerprinzip beinhaltete das MietNovG auch die Einführung der Mietpreisbremse, die insbesondere in Ballungsräumen die Mietpreissteigerungen eindämmen soll.

Anwendung des Bestellerprinzips

Unter dem Bestellerprinzip versteht man, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, seine Immobilie zu vermarkten, ist er verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen. Beauftragt hingegen ein Mieter einen Makler, um exklusiv eine passende Wohnung für ihn zu finden, muss der Mieter die Provision übernehmen. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen wird.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter profitieren von den Dienstleistungen eines Immobilienmaklers. Ein Makler übernimmt die Koordination von Besichtigungsterminen, bearbeitet Anfragen von Interessenten und vermarktet die Immobilie oft schneller als der Vermieter es alleine könnte. Zudem filtert der Makler schwierige Interessenten heraus und prüft im Vorfeld, welcher Mieter solvent ist und bei wem möglicherweise Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten. Ein weiterer Vorteil für Vermieter: Die gezahlte Maklerprovision kann vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Ausnahmen vom Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnungen und Miethäusern. Es findet keine Anwendung bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen, Häusern zum Kauf oder Ferienwohnungen. Diese Ausnahmen sind wichtig zu beachten, da die Kostenverteilung hier anders geregelt ist.

Fazit

Das Bestellerprinzip hat den Wohnungsmarkt in Deutschland transparenter und fairer gemacht. Es entlastet insbesondere Mieter finanziell und stellt sicher, dass die Kosten für die Maklerdienste gerecht verteilt werden. Vermieter profitieren von der Expertise und Effizienz der Makler, was zu einer schnelleren und reibungsloseren Vermietung führt.

„Unser Makler-Tipp zum BLOG:“

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es entscheidend, gut informiert zu sein und die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu kennen. Die Änderungen, die ab Dezember 2020 gelten, die Unterschiede bei der Maklercourtage je nach Bundesland und das Bestellerprinzip ab 01.06.2015 sind wichtige Faktoren, die Ihre Entscheidungen beeinflussen können. Ein professioneller Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten und die besten Entscheidungen zu treffen.

Vorteile durch einen Immobilienmakler wie GEORGE JAKOB IMMOBILIEN

Ein erfahrener Immobilienmakler wie GEORGE JAKOB IMMOBILIEN bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Marktkenntnis und Erfahrung: Wir kennen den Immobilienmarkt in Bietigheim-Bissingen, Tamm, Freiberg am Neckar und dem Kreis Ludwigsburg genau und können Sie umfassend beraten.
  2. Zeitersparnis: Wir übernehmen die zeitaufwendige Suche nach passenden Immobilien oder Käufern, die Organisation von Besichtigungen und die Kommunikation mit Interessenten.
  3. Preisverhandlung: Dank unserer Expertise erzielen wir realistische und faire Preise für Ihre Immobilie und unterstützen Sie bei Preisverhandlungen.
  4. Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass alle Verträge rechtssicher und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abgeschlossen werden.
  5. Rundum-Service: Unser umfassender Service reicht von der ersten Beratung über die Immobilienbewertung bis hin zur finalen Vertragsunterzeichnung. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir alle wichtigen Schritte für Sie übernehmen.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf und Immobilienverkauf zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und darauf, Sie bei Ihrem nächsten Immobilienprojekt zu unterstützen!