Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel!

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Einige Hausbesitzer müssen nach 30 Jahren ihren alten Heizkessel austauschen. Das betrifft Schätzungen zufolge rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland. Gedanken sollten sie sich dazu aber schon vor Ablauf der Frist machen – etwa um Förderungen zu erhalten. Die gesetzliche Pflicht zum Austausch wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt. Eigentümer sollten also jetzt prüfen, ob ihre Heizung vor dem Jahr 1993 eingebaut wurde. Dazu rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.

Das genaue Alter der Heizung steht oft auf dem Typenschild am Heizkessel. Dort gibt es oft auch Angaben zum Hersteller und der Heizleistung. Wird man dort nicht fündig, kann man die Angaben meist auf alten Rechnungen suchen, das Protokoll des Schornsteinfegers oder das Datenblatt der Heizung checken.

Die Austauschpflicht gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das trifft auch zu für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Umgekehrt bedeutet das: Wer die Immobilie vor diesem Stichtag erworben haben, kann die Ölheizung im Haus belassen. Das Haus darf maximal zwei Wohneinheiten haben, um unter die Ausnahmeregelung zu fallen.

Es gibt weitere Ausnahmen von der Regelung: Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sind von der Tauschpflicht nicht betroffen. Übrigens: Wer jetzt einen Altbau mit einer bestehenden Ü30-Heizung kauft, muss nicht sofort reagieren, sondern hat zwei Jahre Zeit, einen neuen Kessel zu installieren.

Neue Öl-Brennwertkessel dürfen nur noch bis Ende 2025 installiert werden, ab 2026 sind reine Ölheizungen verboten. Mit dem Tausch einer alten gegen eine neue Heizungsanlage lassen sich die Betriebskosten teils stark senken. Die hohen Kosten für den Austausch lassen sich derzeit mit einer Reihe von Förderprogrammen reduzieren. Details dazu erhalten Hausbesitzer etwa online auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Allerdings muss man die Förderung oft beantragen, bevor der Austausch oder Umbau der Heizung beginnt. Daher ist es wichtig, dass man sich vorausschauend Gedanken dazu macht, wie man die alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen kann.

Quelle: dpa/Bü.